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Spartentarifvertrag

Ein Spartentarifvertrag ist ein spezieller Tarifvertrag für einen Teilbereich eines Tarifgebiets oder einem Unternehmen. Beim Spartentarifvertrag (z.B. beim Lokführertarifvertrag der GdL bei der Bahn oder dem Ärztetarifvertrag des Marburger Bundes) kann es zu Problemen wegen des Grundsatzes der Tarifeinheit kommen, wenn in einem Unternehmen oder Betrieb mehrere Spartentarifverträge zur Anwendung kommen.

Neben dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Allgemeiner Teil) gibt es mehrere Spartentarifverträge wegen der Besonderheiten der jeweiligen Bereiche:

>> TVÖD BT (Besonderer Teil) Verwaltung
>> TVÖD BT (Besonderer Teil) Sparkassen
>> TVÖD BT (Besonderer Teil) Krankenhäuser
>> TVÖD BT (Besonderer Teil) Flughäfen

Die Entgeltgruppen und das Entgelt richten sich nach dem allgemeinen Teil und sind daher auch für den jeweiligen Spartentarifvertrag einheitlich geregelt. Auch die regelmäßigen Tariferhöhungen (>> Entgelttabelle) werden einheitlich verhandelt.

Nebem dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD), der den allgemeinen Teil regelt, gibt es weitere Spartentarifverträge für den Bereich

Nahverkehr: Tarifvertrag Nahverkehr (kurz TV-N)
Versorgungswirtschaft: Tarifvertrag Versorgungswirtschaft  (kurz TV-V)
Wasserwirtschaft: Tarifvertrag Wasserwirtschaft (kurz: TV-WW)

Der Spartentarifvertrag wird von Beschäftigtenseite häufig kritisch gesehen, da - von Ausnahmen abgesehen - der Spartentarifvertrag zu schlechteren Arbeitsbedingungen führt oder zu einer Spaltung der Belegschaft.


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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